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Gesäuse-Lodge

Gstatterboden 3
8913 Gstatterboden
Österreich

Öffnungszeiten

Die Gesäuse-Lodge ist ganzjährig geöffnet.

Falls einmal etwas dazwischen kommt – die Stornobedingungen vom die ´Gesäuse-Lodge` in Gstatterboden

Dafür gilt es Gem. Österreichisches Hotelreglement Stornobedingungen.

<Allgemeine Geschätsbedingungen

  • Die wichtigsten oder wie wir sie verwenden ausgeschrieben:
  • Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige, SCHRIFTLICHE Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
  • Im Falle einer Stornierung gelten die unten angegebenen Rückerstattungsprozentsätze. Die Gesäuse-Lodge empfiehlt den Abschluss einer Stornoversicherung.
    • bis 10 Tage vor Anreise werden 100 % des Mietpreises zurückerstattet;
    • ab 9 bis 5 Tage vor Anreise Rückerstattung von 75 % des Mietpreises;
    • ab 4 bis 1 Tag(e) vor Anreise 50% Rückerstattung der Miete;
    • Am Tag der Ankunft oder bei Nichterscheinen, keine Rückerstattung, der Gast schuldet die volle Miete.
    • Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
    • Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
    • Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.
    • Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).
    • Eine beim Beherberger NICHT ANGEKÜNDIGTE Anreise mit einem Hund dann dazu führen, dass der Gast nicht beherbergt werden kann!
  • Geschwindigkeit, Kraft und Reichweite des WLAN kann, weil die Gesäuse-Lodge sich in den Bergen befindet, begrenzt werden und werden daher nicht garantiert.